Die Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS)
Das habituelle, harmlose Schnarchen und die leichte bis mittelschwere Schlafapnoe kann durch eine Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS) behandelt werden und einen erholsamen Schlaf fördern.
SomnoDent Flex
Die Unterkieferprotrusionsschiene ist ein individuell nach Maß angefertigtes, einstellbares intraorales Hilfsmittel, das aus einer Ober- und Unterkieferschiene besteht. Mit Hilfe von „Flügeln“ oder Stegen wird der Unterkiefer sanft vorverlagert und hier gehalten. Dadurch wird die Zunge ebenfalls vorne gehalten. So wird verhindert, dass die Zunge im Schlaf nach hinten sinkt und die erschlaffte Rachenmuskulatur kollabiert. Die Atemwege bleiben während des Schlafens offen, das Schnarchen und die Atemaussetzer werden deutlich reduziert, oft sogar ganz beseitigt.
SomnoDent Flex in Funktion
Diese Therapie kann auch als Alternative bei schweren OSA, wenn eine CPAP Therapie nicht toleriert wird, angewendet werden. Die Schlafapnoe-Schiene wird individuell hergestellt und auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Patienten abgestimmt.
SomnoDent Flex in Funktion
Sie ist leicht und besteht aus biokompatiblem Material. Sie hat einen hohen Tragekomfort, erlaubt eine normale Mundöffnung und auch das Sprechen und Trinken ist möglich. Sie ist einfach zu reinigen und handlich auf Reisen. Die Unterkieferprotrusionsschiene wird von Ihrem Zahnarzt hergestellt.
Die Nasale Überdruck Beatmung (CPAP)
Die CPAP-Therapie findet ihre Anwendung bei der mittleren bis schweren obstruktiven Schlafapnoe. Mittels einer Therapiemaske wird ein kontinuierlicher Luftdruck auf die oberen Atemwege ausgeübt und hält sie offen. Dieser Luftdruck verhindert während des Schlafens einen Kollaps der oberen Atemwege. Die CPAP-Therapie ist nichtinvasiv, wird von einem Schlafmediziner/Pulmologen verordnet und kann die Symptome der OSA beseitigen.
Erstattung durch die Krankenkasse
Seit Januar 2022 haben die gesetzlichen Krankenkassen die Unterkieferprotusionsschiene (UPS) zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe in die vertragszahnärztlichen Behandlungsrichtlinien aufgenommen, sodass auch eine anteilige Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt.
Bei der privaten Krankenkasse ist die anteilige oder komplette Kostenübernahme abhängig vom abgeschlossenen Versicherungsvertrag und sollte im Vorfeld abgeklärt werden.